Ja, der Bestand ist grundsätzlich im Rahmen der Benutzungsordnung des DLA zur Einsicht frei. Um eine vorherige Anmeldung im Handschriftenlesesaal (E-Mail: auskhssa@dla-marbach.de) wird gebeten.
Auch für das SUA gilt der Schutz von Persönlichkeitsrechten. Daher müssen bei Materialien noch lebender Personen (dies gilt auch für Briefempfänger) diese vor der Einsicht um Genehmigung gebeten werden. Die Erlaubnis (E-Mailausdruck, Brief) muss vor Nutzung im Handschriftenlesesaal vorgelegt werden. Die Kolleginnen und Kollegen im Handschriftenlesesaal (E-Mail: auskhssa@dla-marbach.de) geben gerne Auskunft zu den Anschriften der jeweiligen Rechteinhabenden.